Nutzungsbedingungen

In den nachfolgenden Bedingungen und in den abzuschließenden Nutzungsvereinbarungen nenne ich alle Nutzerinnen und Nutzer "Nutzer"; mich selbst nenne ich "Hausherr", da ich den Raum gemietet und ausgebaut habe, somit auch den eigentlichen Pächter und Eigentümer vertrete.

Das Angebot MusikImHafen richtet sich an Menschen mit gesundem Menschenverstand. Auch wenn es spießig klingen mag, so möchte doch jeder, der MusikImHafen nutzen will, gerne mit diesen Nutzungsbedingungen einverstanden sein können, um nicht den Hausherrn oder in der Folge andere Nutzer zu schädigen. Es handelt sich bei einigen Bedingungen auch um Vorschriften aus dem Haftungsrecht und dem Baurecht - wer dagegen verstößt, kann den Hausherrn und sich selbst in heftige Schwierigkeiten stürzen!

Über die Inhalte der Nutzungsvereinbarung soll Stillschweigen bewahrt werden, um Verwirrungen zu vermeiden - so gibt es zum Beispiel Nutzer, die eigene Leistung in das Projekt einbringen oder von irgendwoher gesponsert werden.

Sollte der Hausherr nicht erreichbar sein (Urlaub / Krankheit), kann auch keine Nutzungsvereinbarung getroffen werden. Eine frühzeitige Terminvereinbarung ist erforderlich. Der Aufwand für eine persönliche Schlüsselübergabe für einen einzelnen Termin ist nicht zu finanzieren. Es gibt keinen Hausmeister. Die Nachbarn haben keinen Schlüssel und möchten bitte nicht gestört werden!

Für die getroffene Nutzungsvereinbarung gelten ausschließlich die in Schriftform anliegenden Nutzungsbedingungen.

Ein Muster des Vertrages kann hier eingesehen werden

§ 1 Zustandekommen der Nutzungsvereinbarung für MusikImHafen

MusikImHafen wird dem Nutzer nach freier Entscheidung des Hausherrn zur Verfügung gestellt, es besteht kein Anspruch auf eine Nutzungszusage. Die Nutzungszusage wird ausschließlich schriftlich vereinbart (Nutzungsvereinbarung). Als Vertragspartner des Hausherrn können ausschließlich Einzelpersonen anerkannt werden; so ist aus einer Gruppe von Nutzern jeweils eine Einzelperson als Vertragspartner zu benennen. Der Vertragspartner hat die anderen Mitglieder seiner Gruppe über die Nutzungsbedingungen zu informieren und auf deren Einhaltung zu achten.

Das Nutzungsrecht für MusikImHafen besteht für den Nutzer ausschließlich für die mit dem Hausherrn vereinbarten Tagesabschnitte. Für die Nutzung ist eine Raumnutzungsgebühr zu zahlen. Die Raumnutzungsgebühr ist bargeldlos auf das Konto des Hausherrn zu zahlen und muss dort spätestens eine Woche vor dem Nutzungstermin eingegangen sein. Die Höhe der Raumnutzungsgebühr wird nach freier Entscheidung des Hausherrn vereinbart. Über die Vereinbarung soll Stillschweigen bewahrt werden. Auf Verlangen stellt der Hausherr dem Nutzer eine Quittung über gezahlte Raumnutzungsgebühren aus, der Verwaltungsaufwand wird dem Nutzer mit einer Pauschale berechnet. Mehrwertsteuer wird nicht ausgewiesen.

Mit dem schriftlichen Abschluss der Nutzungsvereinbarung anerkennt der Nutzer grundsätzlich die Nutzungsbedingungen auch für alle etwa in der Zukunft gewünschten und vereinbarten Nutzungen. So wird nach Abschluss der Nutzungsvereinbarung über weitere Nutzungen von MusikImHafen kein zusätzlicher schriftlicher Vertrag geschlossen. Mit Eintrag der Nutzung in den auf der Homepage einsehbaren Kalender bestätigt der Hausherr den Eingang der Zahlung und die Vereinbarung des Nutzungsrechtes.

§ 2 Nutzung von MusikImHafen

Die Nutzung von MusikImHafen beinhaltet die Nutzung des Inventars und der Geräte ausschließlich in dem schriftlich vereinbarten Umfang. Ein Anspruch auf Bereitstellung einer bestimmtem Ausstattung durch den Hausherrn besteht nicht.

MusikImHafen darf ausschließlich für private Musikproben genutzt werden, eine gewerbliche Nutzung (Unterricht gegen Honorar etc.) und öffentliche Aufführungen sind ohne Zustimmung des Hausherrn nicht zulässig. Im Übungsraum dürfen nicht mehr als 50 Personen anwesend sein, Jugendliche unter 18 Jahren dürfen den Raum nur in Begleitung Erwachsener / Weisungsberechtigter betreten und nutzen.

Der Hausherr verpflichtet sich zu wöchentlicher Reinigung aller Räume. Der Nutzer verpflichtet sich, die Räume pfleglich zu behandeln. MusikImHafen ist den nachfolgenden Nutzern sauber und aufgeräumt zu übergeben. Die Straßenschuhe sollen im Vorraum ausgezogen werden - der Raum möchte von manchen Nutzern auch barfuß genutzt werden können. Rauchen und Alkoholgenuss, die Zubereitung und der Verzehr von Speisen sowie das Mitbringen von Haustieren sind untersagt. Es sollen nur so viele Leuchten eingeschaltet werden, wie wirklich notwendig sind. Die Einstellungen von Heizung und Lüftung sollen nicht verändert werden. Reparaturen und Wartungen veranlasst nur der Hausherr.

Mit Ablauf der vereinbarten Nutzungszeit muss der Nutzer (Veranstaltungsteilnehmer, Gäste, Zuschauer) das Gebäude verlassen haben.

§ 3 Haftungsregelungen

Der Nutzer hat dafür zu sorgen, dass MusikImHafen mit seinen Einrichtungen sorgfältig behandelt wird. Alle Schäden, die im Rahmen der von dem Nutzer vorgenommenen Nutzung entstehen, sind von dem Nutzer unabhängig vom Verschulden des Nutzers oder anderer Personen zu ersetzen.

Der Nutzer (Veranstaltungsteilnehmer, Gäste, Zuschauer) benutzt die Räumlichkeiten und Einrichtungen auf eigene Gefahr. Der Hausherr und die für ihn tätigen Personen haften nicht für Personen- und Sachschäden, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Räumlichkeiten und Einrichtungen entstehen. Der Hausherr garantiert nicht für die Sicherheit der Zuwegung bei Regen, Schnee und Glätte.

Der Nutzer verpflichtet sich, den Hausherrn und die für ihn tätigen Personen von Haftungsansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der Nutzung von MusikImHafen freizuhalten, soweit sie nicht vom Hausherrn oder von für ihn tätigen Personen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind.

§ 4 Kündigung der Nutzungsvereinbarung

Der Hausherr ist berechtigt, eine getroffene Nutzungsvereinbarung mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Der Hausherr behält sich ein besonderes Recht zur fristlosen Kündigung vor für den Fall, dass der Nutzer sich nicht an die Nutzungsbedingungen hält.

§ 5 Hausrecht

Dem Hausherrn und den für ihn tätigen Personen ist der Zutritt zu den Veranstaltungen zu gestatten. Ihren hausrechtlichen Anordnungen ist Folge zu leisten. Sie sind berechtigt, den Raum zu sperren, wenn gegen die vertraglichen Verpflichtungen oder diese Nutzungsbedingungen verstoßen wird oder dies zur Gefahrenabwehr notwendig ist.

§ 6 Besondere Vereinbarungen

MusikImHafen kann nur für mehrmalige Nutzung zur Verfügung gestellt werden, optimal ist ein fester Rhythmus. Der Nutzer erhält einen Schlüssel, der bei ihm für die Dauer der Nutzungsvereinbarung verbleibt. Der Schlüssel wird gegen ein Pfand von 50 EURO ausgegeben (hochwertiger Schließzylinder mit Sicherungsschein - die tatsächlichen Kosten bei Verlust sind wegen der Erfordernis des kompletten Austausches des Zylinders und aller ausgegeben Schlüssel erheblich höher).

Ein Nutzung zusätzlich zu den vereinbarten Terminen ist auf besondere Absprache möglich, sollte der Raum frei sein. Bei Rücktritt von einem vereinbarten Termin können bereits gezahlte Nutzungsgebühren nur dann zurückgezahlt werden, sollte sich ein anderer Nutzer für diesen Termin finden. Jede Form der "Untervermietung" und Weitergabe des Schlüssels durch den Nutzer an Dritte ist absolut untersagt.

Sollte ein Schaden eintreten oder von dem Nutzer bemerkt werden, muss der Hausherr sofort informiert werden. Diese Information ist auch an das "Schwarze Brett" zu schreiben, damit die Meldung nicht von allen nachfolgenden Nutzern erneut erfolgt. Am "Schwarzen Brett" trägt sich der Nutzer aus, wenn er geht. Der Nutzer bestätigt mit seiner Unterschrift:

"Ich / Wir habe/n MusikImHafen sauber und ohne sichtbare Schäden vorgefunden und habe/n ihn ebenso wieder verlassen. Die Musikinstrumente sind wieder abgedeckt. Die Stühle sind an der Wand gestapelt. Die Lüftungskörper und Heizungskörper sind auf die Grundstellung zurückgestellt. Das Licht und die elektrischen Geräte sind abgestellt. Die Fenster und Eingangstür sind abgeschlossen."