In
den nachfolgenden Bedingungen und in den abzuschließenden
Nutzungsvereinbarungen nenne ich alle Nutzerinnen und Nutzer "Nutzer";
mich selbst nenne ich "Hausherr", da ich den Raum gemietet
und ausgebaut habe, somit auch den eigentlichen Pächter und
Eigentümer vertrete.
Das Angebot MusikImHafen
richtet sich an Menschen mit gesundem Menschenverstand. Auch wenn
es spießig klingen mag, so möchte doch jeder, der MusikImHafen
nutzen will, gerne mit diesen Nutzungsbedingungen einverstanden
sein können, um nicht den Hausherrn oder in der Folge andere
Nutzer zu schädigen. Es handelt sich bei einigen Bedingungen
auch um Vorschriften aus dem Haftungsrecht und dem Baurecht -
wer dagegen verstößt, kann den Hausherrn und sich selbst
in heftige Schwierigkeiten stürzen!
Über die Inhalte der Nutzungsvereinbarung soll Stillschweigen
bewahrt werden, um Verwirrungen zu vermeiden - so gibt es zum
Beispiel Nutzer, die eigene Leistung in das Projekt einbringen
oder von irgendwoher gesponsert werden.
Sollte der Hausherr nicht erreichbar sein (Urlaub / Krankheit),
kann auch keine Nutzungsvereinbarung getroffen werden. Eine frühzeitige
Terminvereinbarung ist erforderlich. Der Aufwand für eine
persönliche Schlüsselübergabe für einen einzelnen
Termin ist nicht zu finanzieren. Es gibt keinen Hausmeister. Die
Nachbarn haben keinen Schlüssel und möchten bitte nicht
gestört werden!
Für die getroffene Nutzungsvereinbarung gelten ausschließlich
die in Schriftform anliegenden Nutzungsbedingungen.
Ein
Muster des Vertrages kann hier eingesehen werden
§ 1 Zustandekommen der Nutzungsvereinbarung für
MusikImHafen
MusikImHafen
wird dem Nutzer nach freier Entscheidung des Hausherrn zur Verfügung
gestellt, es besteht kein Anspruch auf eine Nutzungszusage. Die
Nutzungszusage wird ausschließlich schriftlich vereinbart
(Nutzungsvereinbarung). Als Vertragspartner des Hausherrn können
ausschließlich Einzelpersonen anerkannt werden; so ist aus
einer Gruppe von Nutzern jeweils eine Einzelperson als Vertragspartner
zu benennen. Der Vertragspartner hat die anderen Mitglieder seiner
Gruppe über die Nutzungsbedingungen zu informieren und auf
deren Einhaltung zu achten.
Das Nutzungsrecht für MusikImHafen
besteht für den Nutzer ausschließlich für die
mit dem Hausherrn vereinbarten Tagesabschnitte. Für die Nutzung
ist eine Raumnutzungsgebühr zu zahlen. Die Raumnutzungsgebühr
ist bargeldlos auf das Konto des Hausherrn zu zahlen und muss
dort spätestens eine Woche vor dem Nutzungstermin eingegangen
sein. Die Höhe der Raumnutzungsgebühr wird nach freier
Entscheidung des Hausherrn vereinbart. Über die Vereinbarung
soll Stillschweigen bewahrt werden. Auf Verlangen stellt der Hausherr
dem Nutzer eine Quittung über gezahlte Raumnutzungsgebühren
aus, der Verwaltungsaufwand wird dem Nutzer mit einer Pauschale
berechnet. Mehrwertsteuer wird nicht ausgewiesen.
Mit dem schriftlichen Abschluss der Nutzungsvereinbarung anerkennt
der Nutzer grundsätzlich die Nutzungsbedingungen auch für
alle etwa in der Zukunft gewünschten und vereinbarten Nutzungen.
So wird nach Abschluss der Nutzungsvereinbarung über weitere
Nutzungen von MusikImHafen
kein zusätzlicher schriftlicher Vertrag geschlossen. Mit
Eintrag der Nutzung in den auf der Homepage einsehbaren Kalender
bestätigt der Hausherr den Eingang der Zahlung und die Vereinbarung
des Nutzungsrechtes.
§ 2 Nutzung von MusikImHafen
Die Nutzung von MusikImHafen
beinhaltet die Nutzung des Inventars und der Geräte ausschließlich
in dem schriftlich vereinbarten Umfang. Ein Anspruch auf Bereitstellung
einer bestimmtem Ausstattung durch den Hausherrn besteht nicht.
MusikImHafen
darf ausschließlich für private Musikproben genutzt
werden, eine gewerbliche Nutzung (Unterricht gegen Honorar etc.)
und öffentliche Aufführungen sind ohne Zustimmung des
Hausherrn nicht zulässig. Im Übungsraum dürfen
nicht mehr als 50 Personen anwesend sein, Jugendliche unter 18
Jahren dürfen den Raum nur in Begleitung Erwachsener / Weisungsberechtigter
betreten und nutzen.
Der Hausherr verpflichtet sich zu wöchentlicher Reinigung
aller Räume. Der Nutzer verpflichtet sich, die Räume
pfleglich zu behandeln. MusikImHafen
ist den nachfolgenden Nutzern sauber und aufgeräumt zu übergeben.
Die Straßenschuhe sollen im Vorraum ausgezogen werden -
der Raum möchte von manchen Nutzern auch barfuß genutzt
werden können. Rauchen und Alkoholgenuss, die Zubereitung
und der Verzehr von Speisen sowie das Mitbringen von Haustieren
sind untersagt. Es sollen nur so viele Leuchten eingeschaltet
werden, wie wirklich notwendig sind. Die Einstellungen von Heizung
und Lüftung sollen nicht verändert werden. Reparaturen
und Wartungen veranlasst nur der Hausherr.
Mit Ablauf der vereinbarten Nutzungszeit muss der Nutzer (Veranstaltungsteilnehmer,
Gäste, Zuschauer) das Gebäude verlassen haben.
§ 3 Haftungsregelungen
Der Nutzer hat dafür zu sorgen, dass MusikImHafen
mit seinen Einrichtungen sorgfältig behandelt wird. Alle
Schäden, die im Rahmen der von dem Nutzer vorgenommenen Nutzung
entstehen, sind von dem Nutzer unabhängig vom Verschulden
des Nutzers oder anderer Personen zu ersetzen.
Der Nutzer (Veranstaltungsteilnehmer, Gäste, Zuschauer)
benutzt die Räumlichkeiten und Einrichtungen auf eigene Gefahr.
Der Hausherr und die für ihn tätigen Personen haften
nicht für Personen- und Sachschäden, die im Zusammenhang
mit der Nutzung der Räumlichkeiten und Einrichtungen entstehen.
Der Hausherr garantiert nicht für die Sicherheit der Zuwegung
bei Regen, Schnee und Glätte.
Der Nutzer verpflichtet sich, den Hausherrn und die für
ihn tätigen Personen von Haftungsansprüchen Dritter
im Zusammenhang mit der Nutzung von MusikImHafen
freizuhalten, soweit sie nicht vom Hausherrn oder von für
ihn tätigen Personen vorsätzlich oder grob fahrlässig
verursacht worden sind.
§ 4 Kündigung der Nutzungsvereinbarung
Der Hausherr ist berechtigt, eine getroffene Nutzungsvereinbarung
mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende ohne Angabe von
Gründen zu kündigen. Der Hausherr behält sich ein
besonderes Recht zur fristlosen Kündigung vor für den
Fall, dass der Nutzer sich nicht an die Nutzungsbedingungen hält.
§ 5 Hausrecht
Dem Hausherrn und den für ihn tätigen Personen ist
der Zutritt zu den Veranstaltungen zu gestatten. Ihren hausrechtlichen
Anordnungen ist Folge zu leisten. Sie sind berechtigt, den Raum
zu sperren, wenn gegen die vertraglichen Verpflichtungen oder
diese Nutzungsbedingungen verstoßen wird oder dies zur Gefahrenabwehr
notwendig ist.
§ 6 Besondere Vereinbarungen
MusikImHafen
kann nur für mehrmalige Nutzung zur Verfügung gestellt
werden, optimal ist ein fester Rhythmus. Der Nutzer erhält
einen Schlüssel, der bei ihm für die Dauer der Nutzungsvereinbarung
verbleibt. Der Schlüssel wird gegen ein Pfand von 50 EURO
ausgegeben (hochwertiger Schließzylinder mit Sicherungsschein
- die tatsächlichen Kosten bei Verlust sind wegen der Erfordernis
des kompletten Austausches des Zylinders und aller ausgegeben
Schlüssel erheblich höher).
Ein Nutzung zusätzlich zu den vereinbarten Terminen ist
auf besondere Absprache möglich, sollte der Raum frei sein.
Bei Rücktritt von einem vereinbarten Termin können bereits
gezahlte Nutzungsgebühren nur dann zurückgezahlt werden,
sollte sich ein anderer Nutzer für diesen Termin finden.
Jede Form der "Untervermietung" und Weitergabe des Schlüssels
durch den Nutzer an Dritte ist absolut untersagt.
Sollte ein Schaden eintreten oder von dem Nutzer bemerkt werden,
muss der Hausherr sofort informiert werden. Diese Information
ist auch an das "Schwarze Brett" zu schreiben, damit
die Meldung nicht von allen nachfolgenden Nutzern erneut erfolgt.
Am "Schwarzen Brett" trägt sich der Nutzer aus,
wenn er geht. Der Nutzer bestätigt mit seiner Unterschrift:
"Ich / Wir habe/n MusikImHafen
sauber und ohne sichtbare Schäden vorgefunden und habe/n
ihn ebenso wieder verlassen. Die Musikinstrumente sind wieder
abgedeckt. Die Stühle sind an der Wand gestapelt. Die Lüftungskörper
und Heizungskörper sind auf die Grundstellung zurückgestellt.
Das Licht und die elektrischen Geräte sind abgestellt. Die
Fenster und Eingangstür sind abgeschlossen."